Potsdam-Club e.V.
in der Bundesstadt Bonn
Vereinigung zur Förderung der Städtepartnerschaft Bonn - Potsdam
Satzung des Potsdam-Clubs Bonn
§1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der „Potsdam-Club Bonn - Vereinigung zur Förderung der Städtepartnerschaft Bonn-Potsdam“, im folgenden kurz Potsdam-Club genannt, hat seinen Sitz in Bonn und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Zweck und Aufgabe
(1) Der Potsdam-Club ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängig und neutral.
(2) Der Potsdam-Club hat die Aufgabe der Förderung der Städtepartnerschaft Bonn-Potsdam. Dies soll insbesondere bewirkt werden durch
a) Veranstaltungen zur Entwicklung und Festigung des Engagements für die Städtepartnerschaft,
b) die Werbung für die Idee der Städtepartnerschaft in der Öffentlichkeit,
c) die Unterhaltung und Pflege von Verbindungen zur Partnerstadt Potsdam und die Vermittlung von Partnern für Vereine, Institutionen und einzelne Bürger in der Partnerstadt,
d) die Durchführung und die Unterstützung von Begegnungsveranstaltungen der Bürger beider Städte,
e) die Förderung von städtepartnerschaftlichen Begegnungsstätten in den Partnerstädten,
f) die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Institutionen, die städtepartnerschaftliche Kontakte nach Potsdam unterhalten,
g) eine besondere Förderung der städtepartnerschaftlichen Jugendarbeit.
(3) a) Der Potsdam-Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
b) Der Potsdam-Club ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Potsdam-Clubs fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3
Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Potsdam-Club wird durch schriftlichen Antrag erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vorstand. Mitglied des Potsdam-Clubs kann jeder werden, der im Besitz des bürgerlichen Ehrenrechts ist.
(2) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes erfolgen, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung seinen Beitrag nicht entrichtet oder wenn das Mitglied die Interessen des Potsdam-Clubs gröblich schädigt.
§4
Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens alle zwei Jahre einzuberufen.
Aufgabe der Mitgliederversammlung ist insbesondere
- die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes und des Kassenberichtes des Vorstandes,
- die Entgegennahme des Berichtes über die Prüfung der Kasse und der Jahresabschlüsse,
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Wahl oder Abberufung des Vorstandes oder einzelner seiner Mitglieder,
- die Wahl von Kassenprüfern,
- die Beschlussfassung über die Satzung und eine Finanz- und eine Beitragsordnung,
- die Beschlussfassung über den Berufungsantrag gegen den vom Vorstand ausgesprochenen Ausschluss eines Mitglieds.
(2) Ort, Zeit und Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind allen Mitgliedern schriftlich bekanntzugeben. Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage.
(3) Eine Mitgliederversammlung ist vom Vorstand innerhalb von 14 Tagen einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Es entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Vertretung ist nicht zulässig. Für die Wahl bzw. Abberufung des Vorstandes bzw. einzelner Vorstandsmitglieder ist die absolute Mehrheit erforderlich. Auf Verlangen eines Wahlberechtigten muss jede Wahl geheim durchgeführt werden.
§5
Vorstand
(1) Der Vorstand des Potsdam-Clubs besteht aus
a) dem/der Vorsitzenden,
b) dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem/der Schatzmeister/-in,
d) dem/der Geschäftsführer/-in,
e) bis zu fünf Beisitzern/Beisitzerinnen.
(2) Die Mitglieder des Vorstandes werden für jeweils zwei Jahre gewählt; sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes nach Absatz 1 a) bis d) bilden den Geschäftsführenden Vorstand.
(4) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die Schatzmeister/-in und der/die Geschäftsführer/-in. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Vorstand gemeinsam.
(5) Die Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind.
§6
Protokollführung
Über die Mitgliederversammlung und die Sitzungen des Vorstandes ist vom Geschäftsführer ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden mit zu unterzeichnen ist. Protokolle über die Sitzungen des Vorstandes gelten als genehmigt, soweit ihnen nicht binnen vier Wochen nach Versendung schriftlich widersprochen worden ist. Das Protokoll über die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand zu genehmigen.
§7
Satzungsänderung
Zur Satzungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Eine vorgesehene Satzungsänderung muss allen Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut bekanntgegeben worden sein. Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die aufgrund von Beanstandungen des Finanzamtes vorgenommen werden müssen.
§8
Auflösung des Vereins
(1) Zur Auflösung des Potsdam-Clubs sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder 3/4 der abgegebenen Stimmen einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung erforderlich.
(2) Bei Auflösung des Potsdam-Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an die Stadt Bonn, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Stand 24.10.2013 (Änderung gemäß § 7 durch Beschluss der Mitgliederversammlung)
Walter Christian Gerd Reetz Barbara Hindorf
Vorsitzender Schatzmeister Geschäftsführerin